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14.03.1940
Berufsschulbeiträge für den
Gemeindeteil Podejuch
Auf
Grund der Satzung über die Erhebung der Berufsschulbeiträge für die
Berufsschule der ehemaligen Landgemeinde Podejuch vom 23. März 1934
und des § 16 des Gewerbe- und Handelslehrerbesoldungsgesetzes vom 16.
April 1928 werden die Berufsschulbeiträge für das Rechnungsjahr 1939
nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer
Stettin und der Ratsherren für den Gemeindeteil Podejuch wie folgt
festgesetzt:
Von
den Gewerbetreibenden werden für jeden in ihrer Betriebsstätte
beschäftigten Arbeiter und Angestellten 6,- RM, von den
nichtgewerblichen Arbeitgebern für jeden von ihnen beschäftigten
Arbeiter und Angestellten, soweit die Jugendlichen der einzelnen bei
ihnen beschäftigen Arbeiter- und Angestelltengruppen
berufsschulpflichtig sind, ebenfalls 6,- RM erhoben. Für
Halbtagsbeschäftigte werden 3,- RM erhoben.
Die
Beiträge sind in zwei Raten am 1. April und 1. Mai 1940 zu zahlen.
Stettin, den 1. März 1940
Der
Oberbürgermeister. |